Tritt der ein Trauerfall ein, so muss dieser beim zuständigen Standesamt Angezeigt und beurkundet werden. Hierfür benötigt das Standesamt folgende Dokumente, welche Sie vorab bereit legen können.
desweiteren benötigen wir:
Bei fehlenden Dokumenten sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich, diese neu zu beschaffen.